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Kontaktadresse

Praxis Dr. Wolfgang Walz
Bolgenstr. 5
87538 Fischen

Tel.: (+49) 0 83 26 / 2 51
Fax: (+49) 0 83 26 / 36 65 90

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Vorsorge
Regelmäßige Vorsorge:


Trotz Beschwerdefreiheit freiwillig zum Zahnarzt? Ja! Wenn Sie zweimal pro Jahr Ihren Vorsorgetermin wahrnehmen, können Frühstadien von `Karies` und `Parodontitis` erkannt werden. In den meisten Fällen sind sie dann noch leicht behandelbar, und man umgeht einen aufwendigeren Eingriff.

Bonusheft

Regelmäßige Vorsorge zahlt sich im Übrigen aus: Können Sie in den letzten zehn Jahren vor der Versorgung mit Zahnersatz (egal, ob Kronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen) die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss um 30 Prozent. Haben Sie diese zehn Jahre noch nicht erreicht, aber bereits in den letzten fünf Jahren die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Ab dem 18. Lebensjahr benötigen Sie einen Stempel im Jahr. Wissenschaftlich empfohlen sind allerdings 2 Vorsorgeuntersuchungen im Jahr.

Kinder ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr benötigen zwei Stempel im Jahr (für Vorsorge und für prophylaktischen Maßnahmen).

Keine Praxisgebühr für Vorsorge

Was viele Versicherte nicht wissen: Die beiden halbjährlichen Kontrolluntersuchungen (inkl. Röntgenaufnahmen, Zahnsteinentfernung, Vitalitätsprüfung und Zahnfleischtest) sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diese Vorsorgemaßnahmen werden die 10 Euro Praxisgebühr nicht erhoben. Erst wenn neben den festgelegten Maßnahmen beim Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig wird, muss der Patient die Praxisgebühr zahlen.

Recall

Falls Sie es wünschen, werden wir Sie rechtzeitig daran erinnern und mit Ihnen einen Vorsorgetermin vereinbaren -per Postkarte oder Email.

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